Für Firefox gibt es das Plugin Pearl Crescent Page Saver, mit dem ganze (lange) Internetseiten gespeichert werden können.
Autor: Georg Berg
Komm George W. B. nicht zu nahe!
Die Ermordung des Golden Boy Scheich Abu Risha
[Tödlicher Fototermin mit Bush bei Telepolis]
Online-Durchsuchung
Fahndungsdetails zu den drei letzte Woche festgenommenen mutmaßlichen Terroristen legen nahe, dass die Online-Durchsuchung potentiell alle trifft, die WLAN oder Windows nutzen
[“Von wegen 99,9 %” bei Telepolis]
Kardinalfehler
Da hat unser Kölner Oberhirte sich mal wieder gewaltig in der Wortwahl vergriffen. Und vermutlich nicht unbeabsichtigt.
WDR.de
Als Enclosure vom Domradio gibt es die Predigt in voller Länge.
Fledermäuse zum Geburtstag
In einer Podcastepisode erzähle ich meinem Sohn etwas über die geheimnisvollen Geräusche, die Fledermäuse machen. Einfach folgende Telefonnummer wählen und dann kommt es schon.
Die nächste Episode schließt sich an. (man kann auch mit der 9 auf der Telefontastatur dorthin springen) Sie handelt vom traditionellen Novemberausflug nach Zoutelande.
blackberry
Erster Eintrag mit dem Blackberry. =20
Mit der Polizei per du
Dieter Bohlen darf nach einem Zeitungsbericht Polizisten mit Du anreden. Das Hamburger Landgericht habe in einem Verfahren wegen Beleidigung eines Polizisten zugunsten Bohlens entschieden, berichtete die Hamburger Morgenpost (Mittwochausgabe) vorab.
Bohlen war dem Bericht zufolge wegen Falschparkens am 18. April 2005 in der Hamburger Innenstadt mit einem Polizisten aneinander geraten und hatte den Beamten dabei geduzt. Nach üblicher Rechtsprechung gilt das als Beleidigung. Die Hamburger Staatsanwaltschaft beantragte deshalb beim Amtsgericht einen
Strafbefehl. Doch der Amtsrichter weigerte sich, den Strafbefehl auszustellen, mit der Begründung, der Popbarde duze sowieso jeden. Die Staatsanwälte beschwerten sich beim Landgericht. Die Große Strafkammer 3 habe daraufhin entschieden: “Das Duzen des Polizeibeamten ist unter Berücksichtigung des Umstands, dass Herr Bohlen augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag legt und das Duzen zu seinen normalen
Umgangsformen gehört, nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten.”
Ein Normalbürger hätte der Zeitung zufolge in einem vergleichbaren Fall bis zu 500 Euro Strafe zahlen müssen.